Honorar / Kosten bei Evost

Wie Ihre Behandlung in unserer Praxis abgerechnet wird sowie Erstattungs­möglichkeiten durch Krankenkassen

Wir sind eine Heilpraktiker Praxis, die Osteopahtie anbietet. Dadurch ist es möglich, nach der Gebühren­verordnung für Heilpraktiker abzurechnen (GebüHSymbol externer Link).

  1. Privatkassen oder private Zusatzkassen

    Die meisten privaten Krankenkassen erstatten Heilpraktiker­leistungen anteilig oder sogar zu 100%. Dies ist unter anderem von Ihrem persönlichen Vertrag abhängig. Bitte setzen Sie sich im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung um evtl. später auftretende Unklarheiten zu verhindern.

    Wir erstellen für Sie eine Rechnung mit Diagnose und führen Behandlungsziffern auf, so dass Sie die Rechnung bei Ihrer Privatkasse einreichen können.

    Falls Sie eine private Zusatzkasse für Heilpraktikerleistungen haben, ist der Vorgang ebenso.

  2. Gesetzliche Kassen, die Osteopathie bezuschussen

    Seit 2012 gibt es immer mehr gesetzliche Krankenkassen, die die Kosten für osteopathische Behandlungen anteilig übernehmen. Meist ist hierfür ein Empfehlungsschreiben oder Privat­rezept eines Arztes nötig.

    Die Osteopathiepraxis, die Sie auswählen, muss bestimmte Kriterien erfüllen (anerkannte Ausbildung, Zugehörigkeit zu einem Berufsverband usw.), damit die gesetzliche Kasse die Rechnung anerkennt. Unsere Praxis erfüllt diese Kriterien, so dass Sie unsere Rechnung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

    Detaillierte aktuelle Angaben / Krankenkassenlisten finden Sie auf folgenden Internet­seiten:

    Bitte erfragen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, ob bzw. in welcher Höhe sie sich an den Kosten für die osteopathische Behandlung beteiligt.

  3. Gesetzliche Kassen, die Osteopathie NICHT bezuschussen

    Einige gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich noch nicht an der Kostenübernahme für osteopathische Behandlungen. In diesem Fall müssen Sie die Kosten für unsere Behandlung selbst privat bezahlen.

    Derzeit ist bei den gesetzlichen Krankenkassen viel im Wandel, so dass es sich lohnt, bei der eigenen Kasse immer wieder nachzufragen, ob sich die Zahlungsmodalitäten inzwischen geändert haben.

Bezahlweise

Die bevorzugte Zahlungsmethode ist derzeit per Überweisung. Bankverbindung (Konto / IBAN) ersehen Sie aus Ihrer Rechnung.

Als therapeutische Tätigkeit ist die Praxis gem. §4a UStG von der Umsatzsteuer befreit: Für Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Heilpraktiker, Physiotherapeut oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durch­geführt werden, sind die Umsätze steuerfrei (frei zitiert nach „Gesetze im InternetSymbol externer Link“).
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